Vereinbarungen Nutzung der Garage / Parkplatz  „Am Yachthafen Harlesiel“

 

Das Einstellen des Fahrzeuges erfolgt ausdrücklich auf Gefahr des Mieters.

Der Vermieter haftet insbesondere nicht für Brand, Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeuges. Kann wider Erwartung die Garage / Parkplatz nicht genutzt werden, beschränkt sich die Haftung des Vermieters nur auf die Rückzahlung des Mietbetrages.

Der Mieter haftet für Verunreinigungen durch Öl oder Benzin, sowie für alle Schäden, die bei der Benutzung der Garage oder infolge der Nichtbeachtung vertraglicher oder gesetzlicher Vorschriften durch ihn schuldhaft verursacht werden.

 

Der Mieter unserer Garage erhält vom Vermieter einen Schlüssel. Der Verlust eines oder gegebenenfalls mehrerer Schlüssel ist dem Vermieter unverzüglich zu melden. Kosten, die durch den Verlust des Schlüssels entstehen, trägt der Mieter, sofern er den Verlust zu verantworten hat.

Die Garagentür ist bitte nach dem Ein- und Ausfahren und besonders nach der Mietzeit zu schließen und zu verschließen.